Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Schmid

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Wohnungsreservierung leider nicht ohne rechtliche Regelungen. Unsere AGB sind Vertragsgrundlage. Änderungen bedürfen der Schriftform.

1.) Leistungsanbieter:

Leisungsanbieter, im folgenden Vermieter genannt, ist:

2.) Tiere:

Sofern Sie ein Haustier mitbringen wollen, erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reservierung entweder über unser Kontaktformular, oder telefonisch unter 08821-8847.

3.) Hausordnung:

Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung, oder bringen Sie sie in Kippstellung.Besonders im Winter bitten wir Sie, für ausreichende Lüftung zu sorgen. Ski, Fahrräder und ähnliche Sportgeräte sollten in unserem separaten Abstellraum gelagert werden. Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen und eventuell die Heizung runter zu drehen. Achten Sie besonders darauf, dass die Herdplatten abgestellt sind.

4.) Gastaufnahmevertrag:

Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax, Brief, oder über unser Reservierungsformular gilt als verbindlich! Die Bestätigung Ihrer Reservierung erfolgt telefonisch, per Fax, Mail, oder Brief.

Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Die ungefähre Anreisezeit sollte spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.

Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein.

Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

5.) Mietpreis:

Der volle Mietpreis ist spätestens am Abreisetag für die für Sie reservierte Personenzahl und Zeit in bar zu entrichten. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen mindestens 24 Stunden vorher angekündigt und von uns genehmigt werden. Die Übernachtung zusätzlicher Gäste muß bezahlt werden. Wir berechnen dabei 5,00 Euro pro zusätzlichen Gast pro Tag. Grundsätzlich ist die Wohnung Zugspitze für maximal 4 Personen und die Wohnung Waxenstein für maximal 3 Personen ausgelegt. Unsere aktuellen Preise, sowie die Saisonzeiten können Sie auf den jeweiligen Detailseiten der Ferienwohnungen abfragen:

Zuzüglich zum Mietpreis fallen etwaigige Zahlungen für Sonderleistungen, wie z.B. "Brötchenservice", oder "Einkaufsservice am Anreisetag" an.

Nicht im Mietpreis eingeschlossen ist der Kurbeitrag der zusätzlich pro Person und Tag entrichtet werden muß.Bei Entrichtung des Kurbeitrages erhalten Sie eine Kurkarte mit der Sie Ermäßgungen auf die Preise z.B. bei Bädern oder Bergbahnen erhalten. Die genauen Beträge für den Kurbeitrag und weitere Details entnehmen Sie bitte folgendem Link: Grainau.de Kurbeitrag

Der Vermieter ist verpflichtet diesen Kurbeitrag an die Gemeinde Grainau zu bezahlen.

6.) Mindestmietdauer:

Die Mindestmietdauer für unsere Ferienwohnungen beträgt in der Hauptsaison 7 Übernachtungen und in der Nebensaison 5 Übernachtungen.

7.) Stornierung:

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

8.) Pflichten des Vermieters:

Der Vermieter ist verpflichtet, bei wirksam zustande gekommenen Gastaufnahmevertrages, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

9.) Haftung:

Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 150 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.

10.) Salvatorische Klausel:

Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

11.) Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und freuen uns auf Ihren Besuch,

Ihre Gastgeber Josef und Carola Schmid

Stand vom 11.09.2005